Recht & Steuern

Immobilie in der Scheidung

Faire Lösungen für beide Seiten

Eine Scheidung ist emotional belastend – die gemeinsame Immobilie macht es oft noch komplizierter. Unser Ratgeber zeigt alle Optionen: Verkauf, Auszahlung, Teilung oder Realteilung.

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Ratgeber: Immobilie in der Scheidung

Was Sie in diesem Ratgeber erwartet

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Die gemeinsame Immobilie bei Trennung

Bei einer Scheidung ist die gemeinsame Immobilie oft der größte Vermögenswert. Wer darf bleiben? Wer zahlt den Kredit weiter? Unser Ratgeber klärt die rechtlichen Grundlagen und zeigt, welche Regelungen während der Trennungszeit gelten.

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Ihre Optionen im Überblick

Verkauf und Erlösteilung, Übernahme durch einen Partner mit Auszahlung, Realteilung oder Vermietung – jede Option hat Vor- und Nachteile. Wir erklären alle Möglichkeiten mit konkreten Rechenbeispielen.

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Zugewinnausgleich und Immobilie

Wie wird der Wert der Immobilie im Zugewinnausgleich berücksichtigt? Wir erklären die Berechnung, den Unterschied zwischen Anfangs- und Endvermögen und wann eine Immobilienbewertung durch einen Sachverständigen sinnvoll ist.

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Tipps für eine einvernehmliche Lösung

Eine außergerichtliche Einigung spart Zeit, Geld und Nerven. Unser Ratgeber gibt Ihnen praktische Tipps, wie Sie trotz der emotionalen Situation eine sachliche und faire Lösung finden können.

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Häufig gestellte Fragen

Muss die Immobilie bei einer Scheidung verkauft werden?
Nein, ein Verkauf ist nicht zwingend. Alternativen sind die Übernahme durch einen Partner, die Vermietung oder die Realteilung. Nur wenn keine Einigung erzielt wird, kann als letztes Mittel eine Teilungsversteigerung beantragt werden.
Wer darf in der gemeinsamen Immobilie wohnen bleiben?
Während der Trennungszeit kann das Familiengericht einem Partner das alleinige Nutzungsrecht zuweisen – besonders wenn Kinder im Haushalt leben. Nach der Scheidung hängt es von der Eigentumslage und den getroffenen Vereinbarungen ab.
Wie wird der Immobilienwert bei Scheidung ermittelt?
Der Verkehrswert wird in der Regel durch ein unabhängiges Gutachten ermittelt. Bei einvernehmlichen Lösungen kann auch eine Maklerbewertung ausreichen. Entscheidend ist der Wert zum Stichtag des Scheidungsantrags.
Was passiert mit dem gemeinsamen Kredit?
Beide Partner haften weiterhin gegenüber der Bank (Gesamtschuldner). Bei Übernahme durch einen Partner muss dieser den anderen aus dem Kredit entlassen lassen – was die Zustimmung der Bank erfordert.

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Unser Ratgeber gibt Ihnen einen fundierten Überblick. Für eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.