- Die notarielle Beurkundung ist bei jedem Immobilienkauf in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben.
- Die Notarkosten betragen in der Regel ca. 1,5-2 % des Kaufpreises und sind gesetzlich im GNotKG geregelt.
- Üblicherweise trägt der Käufer die Notarkosten, dies ist jedoch Verhandlungssache.
- Bei einem Kaufpreis von 350.000 Euro liegen die Gesamtkosten für Notar und Grundbuch bei ca. 4.100 Euro.
Warum brauche ich einen Notar?
In Deutschland ist die notarielle Beurkundung bei jedem Immobilienkauf gesetzlich vorgeschrieben. Der Notar ist ein neutraler Rechtsanwalt, der die Interessen beider Vertragsparteien schützt.
Was macht der Notar?
Vor der Beurkundung
- Erstellt den Kaufvertragsentwurf
- Prüft die Eigentumsverhältnisse im Grundbuch
- Berücksichtigt besondere Vereinbarungen der Parteien
- Stellt sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind
Bei der Beurkundung
- Verliest den Kaufvertrag vollständig
- Erklärt alle Klauseln und beantwortet Fragen
- Beurkundet den Vertrag mit seiner Unterschrift
- Beglaubigt die Unterschriften beider Parteien
Nach der Beurkundung
- Beantragt die Auflassungsvormerkung im Grundbuch
- Holt Löschungsbewilligungen für bestehende Belastungen ein
- Überprüft die Zahlung der Grunderwerbsteuer
- Veranlasst die Eigentumsumschreibung im Grundbuch
Wie hoch sind die Notarkosten?
Die Notarkosten sind gesetzlich im GNotKG (Gerichts- und Notarkostengesetz) geregelt und nicht verhandelbar. Sie betragen in der Regel ca. 1,5-2% des Kaufpreises.
Aufschlüsselung der Kosten
| Kostenart | ca. Anteil | |-----------|-----------| | Notargebühren | 1,0-1,5% | | Grundbuchkosten | 0,5% | | Gesamt | 1,5-2,0% |
Beispielrechnung (Kaufpreis 350.000 €)
| Position | Kosten | |----------|--------| | Beurkundung Kaufvertrag | ca. 1.600 € | | Vollzug des Geschäfts | ca. 500 € | | Betreuungsgebühr | ca. 500 € | | Grundbucheintragung | ca. 1.000 € | | Auflassungsvormerkung | ca. 500 € | | Gesamt | ca. 4.100 € |
Wer zahlt die Notarkosten?
Üblicherweise trägt der Käufer die Notarkosten. Dies ist allerdings Verhandlungssache und kann im Kaufvertrag anders geregelt werden.
Tipps zur Kostensenkung
- Grundschuld statt Hypothek: Grundschulden sind günstiger einzutragen und flexibler
- Grundschuld abtreten: Bei einer bestehenden Grundschuld kann diese an die neue Bank abgetreten werden
- Zeitnahe Abwicklung: Vermeiden Sie Verzögerungen, die zu zusätzlichen Kosten führen können
Fazit
Die Notarkosten sind ein fester Bestandteil jedes Immobilienkaufs und gesetzlich vorgeschrieben. Planen Sie ca. 1,5-2% des Kaufpreises ein und wählen Sie einen erfahrenen Notar, der den Prozess reibungslos abwickelt.
Häufig gestellte Fragen

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